Kontakt

 

 

Hallo,

schön das Ihr auf meiner Seite seid.
Die Fotografie ist seit über 25 Jahren mein liebstes Hobby, ich liebe die Fotografie und bin stolz das ich meine Leidenschaft zur Fotografie zum teil zu meinem Beruf machen konnte.
Ich liebe es hinter meiner Kamera zu stehen und die Momente im Leben einzufangen.
Für meine Bilder bin ich viel unterwegs, egal ob im Studio, in der Natur mitten im Wald, in einem Park umgeben von Blumen oder in alten verlassenen Gebäuden (LostPlaces), der Spaß an der Fotografie steht bei mir im Mittelpunkt.
Ich habe auch ein kleines Fotostudio in dem wir schon viele gute Ideen verwirklicht haben. 
Ich bin 46 Jahre alt und in Euskirchen geboren. Mein Studio betreibe ich in Dürscheven nur 6km von Zülpich oder Euskirchen entfernt. 
Als Fotograf arbeite ich nur nach Terminen.
Am besten machst du noch heute Deinen Wunsch Termin. 
Oder wie wäre es mit einer Fotobox von uns, da ist der Spaß garantier, wir liefern die Fotobox, bauen sie auf, geben Euch eine Einweisung und im Notfall sind wir während der Vermietung 24 Stunden für Euch erreichbar.

Verfügbarkeitsanfrage

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Anfahrt

Ulrich Jungbluth
53909 Zülpich

Tel: 0176-69716432

Facebook: UJ Fotografie

 

 


AGB

 

Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von UJ Fotografie, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

§ 1 Geltung und Vertragsschluss

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von UJ Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

(2) Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigen, zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von UJ Fotografie bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, UJ Fotografie erkennt diese schriftlich an.

(3) Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Angebots von UJ Fotografie durch den Kunden zustande. Die Annahme ist ebenfalls über E-Mail-Verkehr rechtskräftig.

(4) Der Kunde konfiguriert ein Fotobox-System und erhält nach dem Absenden einer unverbindlichen Verfügbarkeitsanfrage eine E-Mail, ob zum Veranstaltungsdatum, das von Kunden konfigurierte Fotobox-System verfügbar ist. Nach Absenden des Buchungsformulars durch den Kunden kommt der Vertrag hiernach durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail durch UJ Fotografie zustande.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

(5) Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

(6) Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich von UJ Fotografie anerkannt worden sind.
(7) Die Identität kann auf Verlangen des Vermieters (UJ Fotografie) in Form des Personalausweises eingefordert und festgehalten werden.

 

§ 2 Leistungserbringung / Mitwirkung

Maßgeblich für die Leistungserbringung sind allein die Auftragsbestätigung und/oder unser Vertrag. Unsere Abbildungen und Beschreibungen etc. in Prospekten, auf den Flyern und im Internet von UJ Fotografie dienen lediglich der Illustration und sind nur "Näherungsangaben". Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

 

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde wird UJ Fotografie bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und

angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Ausrüstung und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Ausrüstung.

(2) Soll die Ausrüstung in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die UJ Fotografie angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.

(3) Auf die aufgestellte Ausrüstung als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Inanspruchnahme von digitalen Aufnahmen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Recht am eigenen Bild) geben.

 

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1) UJ Fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2) UJ Fotografie überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung von UJ Fotografie über.

(3) Die digitale Aufzeichnung verbleibt bei UJ Fotografie. Eine Herausgabe des Rohmaterials an

den Kunden erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen von UJ Fotografie, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist UJ Fotografie nicht verpflichtet, außer bei der Fotobox Vermietung verpflichten wir uns einer Speicherung von mindestens 6 Monaten im Online Zugang.

(4) UJ Fotografie ist dazu berechtigt Bildmaterial von Veranstaltungen und Hochzeiten für Referenz und Werbeauftritten zu verwenden.

(5) UJ Fotografie ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(6) Nutzungsrechte der Fotos für Firmenkunden können weltweit ausgeweitet werden.

 

§ 5 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. UJ Fotografie verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

 

§ 6 Fotoboxmiete

(1) Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung/Vertrag bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert.

(2) Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter (UJ Fotografie) durchgeführt werden

(3) Die Fotobox in Kombination mit einer Hochzeit ist zeitlich begrenzt. Nach Beendigung des jeweiligen Zeitraums der fotografischen Begleitung, wird die Fotobox vom jeweiligen Mitarbeiter abgebaut. Eine längere Beanspruchung innerhalb der Konditionen ist nicht festgesetzt und kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden.

(4) Das Hochladen von Bildern , welche gegen § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen würden (insb. Gewalt verherrlichen, Propagandamittel anbieten, extremistische politische Positionen vertreten, pornografische Inhalte haben, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs oder sexueller Handlungen mit allen Lebewesen beinhalten, sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter) ist nicht gestattet.

(5) Verstößt ein Bild nach billigem Ermessen von UJ Fotografie gegen geltendes Recht, dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen oder liegen begründete Beschwerden Dritter vor, die entgegenstehende Rechte an Bildern eines Kunden anführen, ist UJ Fotografie nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder das entsprechende Bild oder das dazugehörige Kundenkonto zu löschen oder den öffentlichen Zugang zu diesem Bild zu unterbinden, je nach dem, was die ausreichende Maßnahme mit der geringsten Beeinträchtigung ist.

(6) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die von Kunden hochgeladenen Bilder eine Datensicherung nicht geschuldet ist. Für den Fall eines Datenverlustes hat der Kunde daher selbst Kopien der entsprechenden Dateien auf seinen Systemen zu speichern.

 

§ Preisgestaltung
(1) Es gelten die Preise in EURO (€), der jeweils gültigen Preisliste. Eine Versicherung der Gegenstände obliegt dem Mieter und ist deswegen nicht in den Mietpreisen eingeschlossen.

(2) Die Preise verstehen sich zu dem auf dem Vertrag/Auftrag genannten Zeitraum. Der Vermieter behält sich das Recht, bei einer Rechnungssumme von mehr als 100,00 €, auf eine Kaution von mind. 2/3 des Gesamtwertes des geliehenen Fotobox-System vor.
(3) Die vermieteten Gegenstände sind bis zum genannten Zeitpunkt, der auf dem Vertrag/Auftrag vermerkt ist, wieder ordnungsgemäß abzugeben. Bei Verzug wird jeweils immer ein voller Tag in Rechnung gestellt. Schäden, die durch den Mieter oder dessen Gäste die die Fotobox genutzt haben entstanden sind, werden voll in Rechnung gestellt.

(4) Die Mindestmietzeit beträgt 1 (einen) Tag. Die Mietzeit entspricht der vereinbarten Dauer in Tagen. Bei vorzeitiger Rückgabe ermäßigen sich die Ansprüche nur insoweit, als das die vorzeitig zurückgegebene Fotobox wieder erneut vermietet werden kann.

(5) Werden infolge übermäßiger Verschmutzung Reinigungs- und Wartungsarbeiten fällig, so werden auch diese dem Mieter zusätzlich angelastet.

 

§ 8 Zahlungsweise
Der Mietpreis ist ohne Abzug bei Lieferung sofort in bar zu zahlen oder nach Absprache innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Eine evtl. veranschlagte Kaution wird dabei mit dem Mietpreis verrechnet.

 

§ 9 Reservierung und Verlängerung
Die Reservierung geht aus dem Auftrag/Vertrag der Parteien hervor. Wird die zugesagte Fotobox nicht innerhalb des vereinbarten Zeitpunktes abgeholt oder es wird am vereinbarten Lieferort niemand angetroffen, wird der Vertrag/Auftrag als gescheitert angesehen. Die Kosten werden dem Mieter voll in Rechnung gestellt. Eine Minderung tritt nur dann ein, wenn die Fotobox innerhalb der auf dem Auftrag/Vertrag festgelegten Zeit erneut vermietet werden kann. Eine Erweiterung oder Änderung bei Veranstaltungen muss mind. 1 (eine) Woche vor der eigentlichen Veranstaltung mit dem Vermieter abgesprochen werden.

 

§ 10 Nutzung der Gegenstände
(1) Dem Mieter ist untersagt die Gegenstände weiter zu vermieten oder an Dritte, nicht auf dem Auftrag/Vertrag vermerkten Personen auszuhändigen oder damit Gewerbe zu treiben, es sei denn, der Vermieter ist ausdrücklich und Schriftlich darüber informiert. Das Nutzungsverbot gilt auch für die Verwendung bei Straftaten, wenn diese nach Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

(2) Der Mieter ist innerhalb der Vertragszeit für alle Sach- und Personenschäden haftbar zu machen, die an oder durch die gemietete Fotobox entstanden sind, falls dies nicht nachweislich auf eine Nachlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist.

(3) Technische Eingriffe in die Fotobox sind strengstens untersagt. Ferner ist der Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck der gemieteten Fotobox zu informieren.

 

§ 11 Pflichten des Kunden / Mieters
(1) Der Mieter ist für eine behutsame und fachlich korrekte Behandlung der Fotobox und deren Einsatz verantwortlich. Er hat die Gegenstände stets gegen Diebstahl zu sichern. Bei Unfällen oder Diebstahl sind sofort die Polizei und der Vermieter zu informieren (UJ Fotografie Ulrich Jungbluth 0176 69716432). Dies gilt auch, wenn die Umstände durch Dritte verursacht wurden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 

(2) Die Beauftragung von Reparaturdienstleistungen ist zu unterlassen. Der Mieter hat den Vermieter auch bei geringfügigem Schaden einen ausführlichen Unfall- oder Schadensbericht zu erstatten. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie Ort, Datum und Uhrzeit enthalten.

 

§ 12 Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter stellt die Fotobox zur Verfügung und sorgt je nach schriftlicher Vereinbarung für die Durchführung, sowie für einen fachlich korrekten Auf- und Abbau.

(2) Der Vermieter hat den Mieter und evtl. beteiligte Personen in die Handhabung der Fotobox einzuweisen.

 

§ 13 Kündigung des Vertrages
Der Auftrag/Vertrag einer Veranstaltung kann innerhalb einer Frist von 5 (fünf) Wochen vor dem Veranstaltungstermin gebührenfrei gekündigt werden. Nach Ablauf der Frist wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, welche sich prozentual (Woche vor der Veranstaltung: 4 Woche – 25%,   3 Wochen – 50%,   2 Wochen – 75%,   1 Woche – 100%) aus der verbleibenden Zeit bis zur Veranstaltung errechnet. Wird der Vertrag / Auftrag 1 (eine) Woche vor der Veranstaltung gelöst, so wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Eine Minderung tritt nur dann ein, wenn die Fotobox innerhalb der auf dem Auftrag/Vertrag festgelegten Zeit erneut vermietet werden kann.

 

§ 14 Haftung
(1) Der Vermieter schließt sich von jeglicher Haftung gegenüber Personen- und oder Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, sowie gegenüber Diebstahl aus.

(2) Es wird empfohlen eine Versicherung für die Mietdauer abzuschließen.

Der Wiederbeschaffungswert des geliehenen Equipments / Fotobox wird auf Wunsch berechnet. Beschädigungen an der gemieteten Fotobox, die durch Gewalteinwirkung und/oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter oder Dritte entstehen, werden voll in Rechnung gestellt.

(3) Der Vermieter schließt jegliche Gewährleistung in Bezug auf die Bild & Tonqualität aus.

(4) Das gemietete Equipment / Fotobox bleibt Eigentum des Vermieters.

 

§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Auftrag hervorgehen ist Euskirchen. Auf diesen Auftrag findet das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht Anwendung.

 

§ 16 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftrages unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.